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Unter Qualitätskosten ist der Geldausdruck jener
periodenbezogenen Aufwendungen zu verstehen, die
durch
- Tätigkeiten der Vorbeugung
(Prophylaxe) von Produktfehlern,
- Tätigkeiten der laufenden
Qualitätsprüfung, -überwachung und
Qualitätssicherung im Leistungsprozess,
- Ausschuss, Nacharbeit und
Fehlmengen sowie
- Verpflichtungen der Gewährleistung
(Kundenreklamationen, Rück-gaben,
Nachlieferungen u. a.) bzw. der Produkthaftung
verursacht werden.
Aufgabe und Zielsetzung
eines effizienten
Qualitätsmanagements in einem Unternehmen muss
es sein, die
Qualität der vom Unternehmen auf den Markt
gebrachten Produkte mit einem Aufwand zu sichern,
der in vertretbaren Relationen zum Preis und zu den
anderen Aufwandskomponenten steht.
Da die Qualitätskosten (mit den in der Grafik
skizzierten Komponenten) in vielen Unternehmen
bereits bis zu 10 % des Umsatzes
ausmachen, gilt es, Anstrengungen zur Senkung dieser
Kosten zu unternehmen.
Dabei sind Unternehmen
immer gut beraten, jene Erfahrungstatsache zu
beachten, dass der Weg zu höherer Qualität – bei
beherrschbaren Kosten – nur über die Vorbeugung
(Prophylaxe) und nicht im Nachhinein (als Therapie)
zu gestalten ist. Daraus folgt, dass die
Zielsetzung "Senkung der absoluten Größe der
Qualitätskosten" mit einer Verschiebung der
Relationen zwischen den einzelnen Kostenkomplexen in
einer Weise einhergehen muss, wie dies durch die
Grafik verdeutlicht wird.
Siehe auch:
FMEA-Konzept. |
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