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Als Factor
wird jene Einrichtung bezeichnet, die im Rahmen des
Factoring gegenüber
einem Klienten (Unternehmen u. a.) die Aufgaben des
Ankaufs bzw. der Bevorschussung von
Forderungen aus
Warenlieferungen und Leistungen, ferner auch
Dienstleistungen (z. B. die Debitorenbuchhaltung,
das Mahn- und Inkassowesen u. a.) übernimmt.
Als Factor fungieren
in der Regel Tochtergesellschaften von
Banken.
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