Factor Weiter Schließen

Als Factor wird jene Einrichtung bezeichnet, die im Rahmen des Factoring gegenüber einem Klienten (Unternehmen u. a.) die Aufgaben des Ankaufs bzw. der Bevorschussung von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, ferner auch Dienstleistungen (z. B. die Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen u. a.) übernimmt.

Als Factor fungieren in der Regel Tochtergesellschaften von Banken.