Factoring Weiter Zurück Schließen

Als Factoring wird der vertraglich geregelte, fortlaufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens durch einen Factor bezeichnet.

Grundlage des Factoring ist ein Vertrag zwischen a) einem leistenden Unternehmen (als Verkäufer, Klient des Factors) und b) einem Finanzierungsinstitut (Factor).  

Dabei erklärt sich der Klient bereit, dem Factor seine Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) ständig gesamthaft oder teilweise zum Kauf anzubieten. 

Der Factor seinerseits erklärt sich bereit, für den Klienten die folgenden Funktionen zu übernehmen:  

  • Abwicklung der Debitorenbuchhaltung, Übernahme des Mahnwesens und des Inkassos (Dienstleistungsfunktion),

  • Bevorschussung der angekauften Forderungen (Finanzierungsfunktion) sowie ggf.

  • Übernahme des Risikos bei Forderungsausfall (Delkrederefunktion).

Das Factoring hat in den zurückliegenden Jahren auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das gestiegene Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen infolge der Zunahme von Firmen-Insolvenzen.

Die Kreditinstitute sehen im Factoring zudem ein weiteres Betätigungsfeld in ihren Geschäftsaktivitäten. Hieraus erklärt sich, warum die meisten Factoring-Institute als Tochtergesellschaften von Kreditinstituten gegründet wurden.

Vom echten Factoring wird dann gesprochen, wenn der Factor alle drei Funktionen, also die Delkredere-, die Finanzierungs- sowie die Dienstleistungsfunktion, wahrnimmt.

Dieses echte Factoring wird in der Regel als offenes Factoring durchgeführt, das heißt, der Klient weist in der Rechnungslegung gegenüber seinen Kunden darauf hin, dass die entsprechende Forderung an den (benannten) Factor abgetreten wurde und daher die Zahlung auch an diesen Factor zu leisten ist.

Die Mindestlaufzeit für einen solchen Factoring-Vertrag beträgt zwei bis vier Jahre.

Fehlt die Delkrederefunktion, liegt ein unechtes Factoring vor. Dies entspricht der Sache nach dem Zessionskredit.

Wird dem Kunden die Forderungsabtretung an den Factor nicht bekannt gegeben, liegt ein stilles Factoring vor. In einem solchen Falle ist die Zahlung des Rechnungsbetrages an den Klienten zu leisten, der den Betrag dann an den Factor weiterleitet.