Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Rechte eines
Unternehmens - als
Gläubiger - gegenüber einem Kunden (als
Schuldner).
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen entstehen zu dem
Zeitpunkt, zu dem die
Lieferung oder die
sonstige Leistung für den Abnehmer (Kunde)
erbracht wurde. Zu welchem Zeitpunkt die zugehörige
Rechnung gestellt
und welche
Fälligkeit des Rechnungsbetrages darin notiert
ist, berührt den Sachverhalt der Forderung (im oben
beschriebenen Sinne) nicht.
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen der
Debitorenbuchhaltung
erfasst und bis zum Begleichen der Forderung (Inkasso)
verfolgt.