Forderungen aLuL Weiter Zurück Schließen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Rechte eines Unternehmens - als Gläubiger - gegenüber einem Kunden (als Schuldner).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung oder die sonstige Leistung für den Abnehmer (Kunde) erbracht wurde. Zu welchem Zeitpunkt die zugehörige Rechnung gestellt und welche Fälligkeit des Rechnungsbetrages darin notiert ist, berührt den Sachverhalt der Forderung (im oben beschriebenen Sinne) nicht.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen der Debitorenbuchhaltung erfasst und bis zum Begleichen der Forderung (Inkasso) verfolgt.

Siehe auch: sonstige Forderungen, uneinbringliche Forderungen, zweifelhafte Forderungen