|
|
|
|
Gegenstand der Finanzpolitik ist
die Gestaltung und der Einnahmen- und der
Ausgaben-Seite des Staatshaushaltes bzw. des
öffentlichen Haushalts einer anderen
Gebietskörperschaft (Land, Kommune).
Die
Finanzpolitik nutzt dabei die Erkenntnisse der
Finanztheorie, die Erfahrungen aus der
Gestaltung von Haushaltplänen zurückliegender
Perioden und setzt diese Erkenntnisse und
Erfahrungen in konkretes politisches Handeln um.
Dies betrifft vor allem die Festsetzung von
Steuern
(nach Steuerarten und Steuersätzen), die
Bewilligung von
Subventionen sowie die Entscheidung zur
Aufnahme neuer
Kredite zwecks Sicherung des Haushaltausgleichs.
Die Finanzpolitik ist in der Regel in einem eigenen
Ministerium angesiedelt (siehe
Bundesfinanzministerium)..
Siehe auch:
Fiskalpolitik.
|
|
|