Finanzpolitik Weiter Zurück Schließen

Gegenstand der Finanzpolitik ist die Gestaltung und der Einnahmen- und der Ausgaben-Seite des Staatshaushaltes bzw. des öffentlichen Haushalts einer anderen Gebietskörperschaft (Land, Kommune).

Die Finanzpolitik nutzt dabei die Erkenntnisse der Finanztheorie, die Erfahrungen aus der Gestaltung von Haushaltplänen zurückliegender Perioden und setzt diese Erkenntnisse und Erfahrungen in konkretes politisches Handeln um.
Dies betrifft vor allem die Festsetzung von Steuern (nach Steuerarten und Steuersätzen), die Bewilligung von Subventionen sowie die Entscheidung zur Aufnahme neuer Kredite zwecks Sicherung des Haushaltausgleichs.
Die Finanzpolitik ist in der Regel in einem eigenen Ministerium angesiedelt (siehe Bundesfinanzministerium)..

Siehe auch: Fiskalpolitik.