Gegenstand und Aufgabe der Finanzplanung
ist es, auf der Grundlage der vorangegangenen
materiellen und wertmäßigen
Planung
des Leistungsprozesses eines Unternehmen
-
den sich hieraus
ergebenden
Kapital- bzw. Finanzmittelbedarf zeitpunkt-
und zeitraumbezogen zu ermitteln,
-
die Quellen der
Deckung
des Kapital- bzw. Finanzmittelbedarfs unter
Beachtung des Zeitabstandes zwischen
Auszahlungen und Einzahlungen aufzuzeigen,
-
verlässliche
Aussagen über die planmäßige Sicherung der
periodenbezogenen
Liquidität des Unternehmens zu machen sowie
-
bei
zeitraumbezogener Über- oder Unterdeckung des
ermittelten Kapitalbedarfs
Entscheidungsalternativen für
Finanzdispositionen zur Sicherung eines
ausgewogenen Finanzplanes (finanzwirtschaftliches
Gleichgewicht) zu erarbeiten.
Die
Ziele für die Finanzplanung leiten sich aus
den generellen
Unternehmenszielen und den speziellen
Finanzierungszielen
im Leistungsprozess des jeweiligen Unternehmens ab.
Es
sind dies vor allem die
- Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung einer
guten Bonitätsbeurteilung,
- Sicherung
der Deckung des Kapitalbedarfs,
- Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des
Unternehmens,
- Sicherung bzw. Verbesserung der Rentabilität des
eingesetzten Kapitals sowie
- Sicherung bzw. Stabilisierung der finanziellen
Unabhängigkeit des Unternehmens.
Ausgangspunkt der Finanzplanung bildet eine
Kapitalbedarfsrechnung.
Diese stützt sich auf die Anforderungen und
Ergebnisse der materiellen Planung und wird in der
Regel
- als langfristige Planung (> = 5 Jahre),
- als mittelfristige Planung (> 1 Jahr und < 5
Jahre) sowie
- als kurzfristige Planung (Monats-, Quartals-
und/oder Jahresplanung)
umgesetzt.
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