Finanzplanung Weiter Zurück Schließen

Gegenstand und Aufgabe der Finanzplanung ist es, auf der Grundlage der vorangegangenen materiellen und wertmäßigen Planung des Leistungsprozesses eines Unternehmen

  • den sich hieraus ergebenden Kapital- bzw. Finanzmittelbedarf zeitpunkt- und zeitraumbezogen zu ermitteln,

  • die Quellen der Deckung des Kapital- bzw. Finanzmittelbedarfs unter Beachtung des Zeitabstandes zwischen Auszahlungen und Einzahlungen aufzuzeigen,

  • verlässliche Aussagen über die planmäßige Sicherung der periodenbezogenen Liquidität des Unternehmens zu machen sowie 

  • bei zeitraumbezogener Über- oder Unterdeckung des ermittelten Kapitalbedarfs Entscheidungsalternativen für Finanzdispositionen zur Sicherung eines ausgewogenen Finanzplanes (finanzwirtschaftliches Gleichgewicht)  zu erarbeiten.

Die Ziele für die Finanzplanung leiten sich aus den generellen Unternehmenszielen und den speziellen Finanzierungszielen im Leistungsprozess des jeweiligen Unternehmens ab. 

 Es sind dies vor allem die

  - Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung einer guten Bonitätsbeurteilung,

  - Sicherung der Deckung des Kapitalbedarfs,

  - Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens,

  - Sicherung bzw. Verbesserung der Rentabilität des eingesetzten Kapitals sowie

  - Sicherung bzw. Stabilisierung der finanziellen Unabhängigkeit des Unternehmens.

Ausgangspunkt der Finanzplanung bildet eine Kapitalbedarfsrechnung.

Diese stützt sich auf die Anforderungen und Ergebnisse der materiellen Planung und wird in der Regel 

   - als langfristige Planung (> = 5 Jahre),

  - als mittelfristige Planung (> 1 Jahr und < 5 Jahre) sowie

  - als kurzfristige Planung (Monats-, Quartals- und/oder Jahresplanung)

umgesetzt.