Freiberufler Weiter Zurück Schließen

Als Freiberufler (Freie Berufe) werden die Angehörigen von Berufsgruppen angesehen, die selbstständig eine Leistungserstellung betreiben, jedoch nicht unter Gewerbetreibende fallen.

Hierzu zählen:

  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Architekten,
  • Ingenieure,
  • Rechtsanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,

u. a.

Freiberufler sind demzufolge keine Kaufleute und unterliegen (derzeit) auch nicht der Gewerbesteuer.

Sie haben aber dennoch bestimmte Aufzeichnungspflichten wahrzunehmen (siehe § 18 Abs. 1 EStG).