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Als Freiberufler
(Freie Berufe) werden die Angehörigen von
Berufsgruppen angesehen, die selbstständig eine
Leistungserstellung betreiben, jedoch nicht unter
Gewerbetreibende
fallen.
Hierzu zählen:
- Ärzte,
- Apotheker,
- Architekten,
- Ingenieure,
- Rechtsanwälte,
- Steuerberater,
-
Wirtschaftsprüfer,
u. a.
Freiberufler sind
demzufolge keine
Kaufleute und
unterliegen (derzeit) auch nicht der
Gewerbesteuer.
Sie haben aber
dennoch bestimmte Aufzeichnungspflichten
wahrzunehmen (siehe § 18 Abs. 1
EStG).
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