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Als Gewerbe
wird laut Gewerbeordnung (GewO)
jede selbständige, auf Dauer angelegte, nach außen
erkennbare und auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Tätigkeit verstanden, die jedoch nicht
die Land- und Forstwirtschaft oder die Ausübung sog.
freier Berufe
(Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte u. a.) betrifft.
Zur gewerbetreibenden
Wirtschaft gehören
Unternehmen der Industrie, der Bauwirtschaft
und des Handwerks. Diese Unternehmen unterliegen der
Aufsicht des Gewerbeamtes und haben
Gewerbesteuer zu bezahlen.
Man beachte auch,
dass die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
einkommensteuerlich als eine eigenständige
Einkunftsart erfasst und besteuert werden.
Siehe auch:
Unternehmen,
Geschäftsbetrieb
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