Gewerbe Weiter Zurück Schließen

Als Gewerbe wird laut Gewerbeordnung (GewO) jede selbständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit verstanden, die jedoch nicht die Land- und Forstwirtschaft oder die Ausübung sog. freier Berufe (Ingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte u. a.) betrifft.

Zur gewerbetreibenden Wirtschaft gehören Unternehmen der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handwerks. Diese Unternehmen unterliegen der Aufsicht des Gewerbeamtes und haben Gewerbesteuer zu bezahlen.

Man beachte auch, dass die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb einkommensteuerlich als eine eigenständige Einkunftsart erfasst und besteuert werden.

Siehe auch: Unternehmen, Geschäftsbetrieb