Freihandelszone Weiter Zurück Schließen

Unter einer Freihandelszone ist ein durch Vertrag zwischen verschiedenen Ländern zustande gekommener gemeinsamer Markt für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu verstehen.

Eine derartige Freihandelszone ist die 1960 gegründete EFTA (European Free Trade Association). Ihr Ziel war und ist die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten sowie die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsländern, ohne jedoch einen politischen Zusammenschluss anzustreben.
Der EFTA gehören heute noch Norwegen, Lichtenstein. Schweiz und Island an.

Die mit größte Freihandelszone ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), der im Jahre 1993 mit Vollendung des Europäischen Binnenmarktes geschaffen wurde. Dem EWR gehören die EU-Mitgliedsländer sowie die EFTA-Staaten  an.

Eine weitere Freihandelszone ist der Gemeinsame Markt Südamerikas (Mercosur).
Die Planungen für eine Gesamt-Amerikanische Freihandelszone (Free Trade Area of the Americas, FTAA), die bereits Anfang der 1990er Jahre begannen, sind jedoch wieder  ins Stocken geraten.

Siehe auch: Außenhandel, WTO