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Unter einer Freihandelszone ist ein
durch Vertrag zwischen verschiedenen Ländern
zustande gekommener gemeinsamer Markt für den
grenzüberschreitenden Waren- und
Dienstleistungsverkehr zu verstehen.
Eine
derartige Freihandelszone ist die 1960 gegründete
EFTA (European Free Trade Association). Ihr Ziel
war und ist die Förderung von Wachstum und Wohlstand
ihrer Mitgliedstaaten sowie die Vertiefung des
Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Mitgliedsländern, ohne jedoch einen
politischen Zusammenschluss anzustreben. Der
EFTA gehören heute noch Norwegen, Lichtenstein.
Schweiz und Island an.
Die mit größte
Freihandelszone ist der Europäische
Wirtschaftsraum (EWR), der
im Jahre 1993 mit Vollendung des
Europäischen Binnenmarktes geschaffen wurde. Dem
EWR gehören die EU-Mitgliedsländer sowie die
EFTA-Staaten an.
Eine weitere
Freihandelszone ist der Gemeinsame Markt
Südamerikas (Mercosur).
Die Planungen für eine Gesamt-Amerikanische
Freihandelszone (Free Trade Area of the
Americas, FTAA), die bereits Anfang
der 1990er Jahre begannen, sind jedoch
wieder ins Stocken geraten.
Siehe
auch:
Außenhandel,
WTO |
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