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Der Hebesatz
ist ein (prozentual festgelegter)
Multiplikator, mit dem die Gemeinden die durch die
Finanzverwaltung festgestellte Bemessungsgrundlage
für die Gewerbeertrag- und die
Grundsteuer
multiplizieren, um die endgültige Steuerschuld für
den Steuerpflichtigen zu bestimmen.
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