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Holschulden
betreffen die Erfüllung einer vertraglich
vereinbarten
Leistung.
Demnach müssen Waren
beim Lieferanten abgeholt werden, dies bedeutet,
dass Warenschulden - im Unterschied zu Geldschulden
(mit Ausnahme von Wechselschulden) - Holschulden
sind.
Siehe auch:
Bringschulden.
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