Holschulden Weiter Zurück Schließen

Holschulden betreffen die Erfüllung einer vertraglich vereinbarten Leistung.

Demnach müssen Waren beim Lieferanten abgeholt werden, dies bedeutet, dass Warenschulden - im Unterschied zu Geldschulden (mit Ausnahme von Wechselschulden) - Holschulden sind.

Siehe auch: Bringschulden.