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Unter Leistung ist die in Geld
bewertete, periodenbezogene Ausbringung von
Erzeugnisen und
Dienstleistungen aus dem
Betriebsprozess eines Unternehmens zu verstehen.
Diese Ausbringung ist Ergebnis der ordentlichen
betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens und
entsteht daher in gewisser Regelmäßigkeit.
Leistung gliedert sich in
Grundleistung (= Zweckertrag) und in
kalkulatorische Leistung.
Der Grundleistung entspricht
der Zweckertrag lt. Dokumentation in der
Buch-führung. Sie gliedert sich ihrerseits in die
Absatzleistung, die Bestandsleistung und die
Eigenleistung. Eine kalkulatorische
Leistung ist dann zu verrechnen, wenn der
betreffende Wert keine oder zahlenmäßig eine andere
Entsprechung in der Buchführung hat.
Die
Ermittlung der (Gesamt-) Leistung
ist Anliegen der Erfolgsermittlung nach dem
Gesamtkostenverfahren sowie Aufgabe der
Kosten- und Leistungsrechnung (im Rahmen der
Ermittlung des
Betriebsergebnisses).
Die Ermittlung der
Leistung dient ferner der Überprüfung der
Wirtschaftlichkeit des Betriebsprozesses.
Siehe auch:
Ertrag. |
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