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Als Holding
wird ein rechtlich selbständiges
Unternehmen
bezeichnet, das keine selbständige
Leistungserstellung von Gütern betreibt, sondern
Beteiligungen an
anderen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen
Unternehmen (im Rahmen eines
Konzerns) verwaltet
oder Einfluss auf deren Geschäftstätigkeit ausübt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit der Holding als
Dachgesellschaft wird vor allem die
Finanzierung des
Konzerns übernommen.
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