|
|
|
|
Bei einer
Bringschuld liegt der
Erfüllungsort (Ort der Realisierung einer
vereinbarten Leistung) beim
Gläubiger, d. h.
der Schuldner muss
auf eigene Kosten und eigene Gefahr die zu
erbringende Leistung an den Ort der gewerblichen
Niederlassung bzw. an den Wohnort des Gläubigers
bringen.
Das gilt zum Beispiel
für alle Geldschulden.
Siehe auch:
Holschulden.
|
|
|