Bringschuld Weiter Zurück Schließen

Bei einer Bringschuld liegt der Erfüllungsort (Ort der Realisierung einer vereinbarten Leistung) beim Gläubiger, d. h. der Schuldner muss auf eigene Kosten und eigene Gefahr die zu erbringende Leistung an den Ort der gewerblichen Niederlassung bzw. an den Wohnort des Gläubigers bringen.

Das gilt zum Beispiel für alle Geldschulden.

Siehe auch: Holschulden.