Investitionsgüter Weiter Zurück Schließen

Als Investitionsgüter werden alle Güter bezeichnet, die

  1. als dauerhafte Produktionsanlagen und -einrichtungen für die Erstellung anderer Güter benötigt werden (Güter des Anlagevermögens) bzw. die
  2. auf Lager genommen werden, um sie je nach Bedarf für den Leistungsprozess verfügbar zu haben (Güter des Vorratsvermögens).

Investitionsgüter werden daher auch als Produktionsgüter bezeichnet.

Investitionsgüter werden auf Investitionsgütermärkten angeboten und nachgefragt.

Typisch für Investitionsgütermärkte ist, dass diese Märkte sehr transparent sind (professionelle Anbieter und Nachfrager).