Jahresgewinn, bereinigter Weiter Zurück Schließen

Für Auswertungen des Jahresabschlusses in einer tiefergehenden Erfolgsanalyse ist es - unternehmensintern - notwendig und zweckmäßig, den ermittelten Jahresgewinn (Jahresüberschuss) um den Einfluss jener Faktoren zu bereinigen, die ihrem Charakter nach 'außerordentlich' (einmalig) sind. Eine solche Vorgehensweise führt zum Ausweis des 'bereinigten Jahresgewinns', indem wie folgt gerechnet wird.

Vorgehen:

     Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
 +  außerordentliche Aufwendungen
 ./. außerordentliche Erträge

=   bereinigter Jahresgewinn.

Siehe auch: Ergebnis vor Steuern, EBIT
, EBITDA.