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Jahresgewinn, bereinigter |
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Für Auswertungen des
Jahresabschlusses
in einer tiefergehenden
Erfolgsanalyse ist es - unternehmensintern -
notwendig und zweckmäßig, den ermittelten
Jahresgewinn (Jahresüberschuss)
um den Einfluss jener Faktoren zu bereinigen, die
ihrem Charakter nach 'außerordentlich' (einmalig)
sind. Eine solche Vorgehensweise führt zum Ausweis
des 'bereinigten Jahresgewinns', indem wie folgt
gerechnet wird.
Vorgehen:
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag +
außerordentliche Aufwendungen ./.
außerordentliche Erträge
=
bereinigter Jahresgewinn.
Siehe
auch: Ergebnis vor Steuern, EBIT,
EBITDA.
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