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Der Jahresabschluss ist ein
Instrument zur Abbildung a) der wirtschaftlichen
Situation eines
Unternehmens zum Schluss eines
Geschäftsjahres sowie b) der aufwands- und
ertragswirksamen Vorgänge im Verlaufe des
Geschäftsjahres und weiterer
betriebswirtschaftlicher Sachverhalte.
Nach
§ 242 ff.
HGB besteht für
Kaufleute
die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses.
Dieser Abschluss muss sich - vom Grundsatz her - aus
einer
Bilanz und einer
Gewinn- und Verlustrechnung
zusammensetzen.
Für Kapitalgesellschaften
gilt nach § 264
HGB:
"(1) Die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft
haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu
erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen
Lagebericht aufzustellen. Die gesetzlichen Vertreter
einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft,
die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine
Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel
zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden;
sie können den Jahresabschluss um eine
Segmentberichterstattung erweitern.
Der
Jahresabschluß und der Lagebericht sind von den
gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten
des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr
aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen;
sie dürfen den Jahresabschluß auch später
aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen
Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der
ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
(2)
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft zu vermitteln...".
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Der Jahresabschluss
ist aus den Unterlagen der
Buchführung zu erarbeiten und innerhalb
definierter Fristen nach den
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen.
Weitere Details:
Siehe auch:
Hauptabschlussübersicht,
Jahresabschlussanalyse.
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