Joint-Ventures Weiter Zurück Schließen

Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen als Form einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit eines oder mehrerer inländischen Unternehmen mit einem oder mehreren ausländischen Partnern in der Weise, dass von diesen Partnern ein neues rechtlich selbständiges Unternehmen gemeinsam gegründet oder erworben wird, und zwar mit dem Ziel, Geschäftsaktivitäten im gemeinsamen Interesse des Gesellschaftsunternehmens auszuführen.

Typisches Beispiel für diese Kooperationsform ist die  Gründung und Führung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Zwecke der Herstellung und es Vertriebs von Maschinen in China oder in einem anderen asiatischen Land, wobei sich daran eine (oder mehrere) deutsche Firmen und eine (oder mehrere Firmen aus dem betreffenden Land beteiligen

 

Die Gründung eines Joint Ventures ist meist dann erforderlich, wenn der betreffende ausländische Staat Investitionen von Ausländern beschränkt bzw. wenn die Beteiligung heimischer Unternehmen an der Gründung eines Unternehmens gefordert wird.

Diese Form von Unternehmenszusammenschlüssen hat viele Vorteile, zum Beispiele können durch das Zusammenwirken von in- und ausländischen Unternehmen Synergieeffekte erschlossen oder die Versorgung mit Rohstoffen gesichert werden, abgesehen davon, dass sich auf diese Weise neue Absatzchancen für Produkte ergeben.

Siehe auch: Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse