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Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen
als Form einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit eines
oder mehrerer inländischen Unternehmen mit einem
oder mehreren ausländischen Partnern in der Weise,
dass von diesen Partnern ein neues rechtlich
selbständiges Unternehmen gemeinsam gegründet oder
erworben wird, und zwar mit dem Ziel,
Geschäftsaktivitäten im gemeinsamen Interesse des
Gesellschaftsunternehmens auszuführen.
Typisches Beispiel für diese Kooperationsform ist
die Gründung und Führung eines
Gemeinschaftsunternehmens zum Zwecke der Herstellung
und es Vertriebs von Maschinen in China
oder in einem anderen asiatischen Land, wobei sich
daran eine (oder mehrere) deutsche Firmen und eine
(oder mehrere Firmen aus dem betreffenden Land
beteiligen
Die Gründung eines Joint Ventures ist meist dann
erforderlich, wenn der betreffende ausländische
Staat Investitionen von Ausländern beschränkt bzw.
wenn die Beteiligung heimischer Unternehmen an der
Gründung eines Unternehmens gefordert wird.
Diese Form von Unternehmenszusammenschlüssen hat
viele Vorteile, zum Beispiele
können durch das Zusammenwirken von in- und
ausländischen Unternehmen Synergieeffekte
erschlossen oder die Versorgung mit Rohstoffen
gesichert werden, abgesehen davon, dass sich auf
diese Weise neue Absatzchancen für Produkte ergeben.
Siehe auch:
Rechtsform,
Unternehmenszusammenschlüsse
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