|
|
|
|
Unter Rechtsform eines Unternehmens
ist die Ausgestaltung der Handlungs- und
Entscheidungskompetenzen im Inneren (Fragen der
Geschäftsführungsbefugnisse) und in den Beziehungen
des Unternehmens nach außen (Fragen der
Vertretung
gegenüber Dritten,
Haftung für eingegangene
Verbindlichkeiten) zu verstehen.
Grundlage
für die Wahl der Rechtsform in der Privatwirtschaft
bildet das Privatrecht.
Folgende
Wirkungen der Rechtsform sind bei der
diesbezüglichen Entscheidungsfindung zu beachten:
- Die Rechtsform beeinflusst den
Gründungsaufwand (z. B. Mindesteinlagen
bei Gründung einer Kapitalgesellschaft).
- Mit der Rechtsform werden die
Haftungsverhältnisse geklärt (z. B.
Haftung auch mit dem Privatvermögen beim
Einzelunternehmen, begrenzte Haftung bei
Kapitalgesellschaften).
- Mit der Rechtsform werden die
Leitungsbefugnisse und die
Organisationsgewalt geklärt (z. B.
obliegt dem Einzelunternehmer die
Geschäftsführung nach innen und die Vertretung
nach außen. Bei einer GmbH kann aber auch ein
Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer
bestellt werden).
- Die Wahl der Rechtsform bestimmt die
Möglichkeiten der Kapitalaufbringung,
die Übertragbarkeit von
Geschäftsanteilen, die Möglichkeiten
der Veräußerung des
Unternehmens u. a.
- Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Form
der Buchführungspflicht bis hin
zum Erstellen von Jahresabschlüssen.
- Die Entscheidung über die Rechtsform des
Unternehmens bestimmt ferner, wer aufgrund
welcher Rechtsbasis Anspruch auf Ausschüttung
von Gewinn hat bzw. wer in
welchem Umfang an Verlusten zu
beteiligen ist.
- Die Entscheidung über die Rechtsform des
Unternehmens bestimmt auch, welche
Steuern aufgrund welcher Regelungen zu
zahlen und welche Kosten mit
der Rechtsform verbunden sind.
- Schließlich wird mit der Wahl der Rechtsform
geklärt, ob ein Aufsichtsrat
(wie bei einer Aktiengesellschaft) zu bilden ist
und ob gemäß Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmungsrechte der Belegschaft
einzuräumen sind.
|
Weitere Details:
|
|
|