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Unternehmenszusammenschlüsse |
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Als
Unternehmenszusammenschlüsse werden
allgemein freiwillige Verbindungen
rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger
Unternehmen zu neuen, größeren
Wirtschaftseinheiten auf der Grundlage von
Verträgen
bezeichnet.
Dabei wird die
wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder
in Teilen eingeschränkt bzw. aufgehoben, während die
rechtliche Selbstständigkeit dabei
nicht zwingend eingeschränkt oder aufgehoben wird.
Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen nach
dem deutschen und europäischen Kartellrecht
unter bestimmten Voraussetzungen einer
Anmeldepflicht über der
Zusammenschlusskontrolle.
In § 37
GWB liegt ein Unternehmenszusammenschluss in
folgenden Fällen vor:
"1. Erwerb des
Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu
einem wesentlichen Teil;
2. Erwerb der
unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein
oder mehrere Unternehmen über die Gesamtheit oder
Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen...
3. Erwerb von Anteilen an einem anderen
Unternehmen, wenn die Anteile allein oder zusammen
mit sonstigen, dem Unternehmen bereits gehörenden
Anteilen a) 50 vom Hundert oder b) 25
vom Hundert des Kapitals oder der Stimmrechte des
anderen Unternehmens erreichen...
4. jede
sonstige Verbindung von Unternehmen, auf Grund deren
ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder
mittelbar einen wettbewerblich erheblichen Einfluss
auf ein anderes Unternehmen ausüben können."
Ein Zusammenschluss liegt nach § 37 Abs. 2 UWG
auch dann vor, "wenn die beteiligten Unternehmen
bereits vorher zusammengeschlossen waren, es sei
denn, der Zusammenschluss führt nicht zu einer
wesentlichen Verstärkung der bestehenden
Unternehmensverbindung."
In § 36 GWB wird Folgendes
bestimmt:
"Ein Zusammenschluss, von dem
zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende
Stellung begründet oder verstärkt, ist vom
Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die
beteiligten Unternehmen weisen nach, dass durch den
Zusammenschluss auch Verbesserungen der
Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese
Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung
überwiegen."
Ziele von
Unternehmenszusammenschlüssen:
Formen von Unternehmenszusammenschlüssen:
Siehe auch:
Kooperation,
Konzern,
Unternehmenskonzentrationen. |
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