Unternehmenszusammenschlüsse Weiter Zurück Schließen

Als Unternehmenszusammenschlüsse werden allgemein freiwillige Verbindungen rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen zu neuen, größeren Wirtschaftseinheiten auf der Grundlage von Verträgen bezeichnet.

Dabei wird die wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder in Teilen eingeschränkt bzw. aufgehoben, während die rechtliche Selbstständigkeit dabei nicht zwingend eingeschränkt oder aufgehoben wird.

Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen nach dem deutschen und europäischen Kartellrecht unter bestimmten Voraussetzungen einer Anmeldepflicht über der Zusammenschlusskontrolle.

In § 37 GWB liegt ein Unternehmenszusammenschluss in folgenden Fällen vor:

"1. Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil;

2. Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein oder mehrere Unternehmen über die
Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen...

3. Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen, wenn die Anteile allein oder zusammen mit sonstigen,
dem Unternehmen bereits gehörenden Anteilen
     a) 50 vom Hundert oder
    b) 25 vom Hundert
des Kapitals oder der Stimmrechte des anderen Unternehmens erreichen...

4. jede sonstige Verbindung von Unternehmen, auf Grund deren ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar
oder mittelbar einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben können."


Ein Zusammenschluss liegt nach § 37 Abs. 2 UWG auch dann vor, "wenn die beteiligten Unternehmen bereits vorher zusammengeschlossen waren, es sei denn, der Zusammenschluss führt nicht zu einer wesentlichen Verstärkung der bestehenden Unternehmensverbindung."


In § 36 GWB wird Folgendes bestimmt:

"Ein Zusammenschluss, von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen nach, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen."

Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen:



Formen von Unternehmenszusammenschlüssen:



Siehe auch: Kooperation, Konzern, Unternehmenskonzentrationen.