Kartell Weiter Zurück Schließen

Ein Kartell ist ein auf vertraglicher Grundlage gestalteter horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbständig bleiben, in wirtschaftlicher Hinsicht jedoch einen Teil ihrer Selbständigkeit aufgeben. Das Ziel besteht darin, eine größere Marktmacht durch Einschränkung des Wettbewerbs zu erlangen.

Typische Kartelle sind zum Beispiel:

  • Preiskartelle zur Durchsetzung einheitlicher Preise und gleichartiger Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Ein- und Ausfuhrkartelle zur Sicherung und Förderung von Importen und Exporten in den Geschäftsfeldern der verbundenen Unternehmen
  • Syndikate zur Realisierung der Beschaffung und des Absatzes über eigenständige Einkaufs- bzw. Verkaufskontore
  • Gebietskartelle zur Abgrenzung der Absatzgebiete der im Kartell verbundenen Unternehmen

und dgl. mehr.

Die Bildung von Kartellen ist nach im Jahre 2005 erfolgten der Novellierung des "Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) vom Grundsatz her verboten.

Ausnahmen sind zum Beispiel die Quotenregelung in der Landwirtschaft sowie Preisbildung bei Druckerzeugnissen, die Bildung von Kartellen zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts oder die Bildung von Mittelstandkartellen zwecks Rationalisierung von Prozessen.

Siehe auch: Unternehmenszusammenschlüsse