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Ein Kartell ist ein
auf vertraglicher Grundlage gestalteter horizontaler
Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbständig
bleiben, in wirtschaftlicher Hinsicht jedoch einen Teil ihrer
Selbständigkeit aufgeben. Das Ziel besteht darin, eine
größere Marktmacht durch Einschränkung des
Wettbewerbs zu
erlangen.
Typische Kartelle sind zum
Beispiel:
- Preiskartelle zur Durchsetzung einheitlicher Preise und
gleichartiger Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Ein-
und Ausfuhrkartelle zur Sicherung und Förderung von
Importen und Exporten in den Geschäftsfeldern
der verbundenen Unternehmen
- Syndikate zur Realisierung der Beschaffung und des
Absatzes über eigenständige Einkaufs- bzw.
Verkaufskontore
- Gebietskartelle zur Abgrenzung der Absatzgebiete der im
Kartell verbundenen Unternehmen
und dgl. mehr.
Die Bildung von
Kartellen ist nach im Jahre 2005 erfolgten der
Novellierung des "Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) vom Grundsatz her
verboten.
Ausnahmen sind zum Beispiel die Quotenregelung in
der Landwirtschaft sowie Preisbildung bei
Druckerzeugnissen, die Bildung von Kartellen zur
Förderung des wissenschaftlich-technischen
Fortschritts oder die Bildung von
Mittelstandkartellen zwecks Rationalisierung von
Prozessen.
Siehe auch:
Unternehmenszusammenschlüsse
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