Kaufmann Weiter Zurück Schließen

Kaufmann ist im Wirtschaftsleben jeder, der ein Handelsgewerbe nach kaufmännischer Art führt und daher nach handelsrechtlichen Vorschriften (vgl. §1 HGB) verpflichtet ist, dieses Gewerbe im Handelsregister einzutragen (Istkaufmann) oder diese Eintragung gem. § 2 HGB auf Antrag bewirkt (als Kannkaufmann) oder gem. §§ 3, 6 HGB als Formkaufmann gilt.

 


Ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist erforderlich, wenn Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens 
  • die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung bedingt, die nach den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Normen organisiert und professionell werden muss (vgl. § 238 HGB, §§ 140, 141 AO),
  • die Durchführung von Inventuren, das Erstellen von Inventaren und Bilanzen nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zur Befriedigung der Informationsinteressen interner und externer Adressaten notwendig ist (vgl. §§ 242 ff. HGB),
  • die Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolgs aus der Tätigkeit des Unternehmens nach handels- bzw. steuerrechtlich bestimmten Verfahren durchzuführen ist (vgl. §§ 242, 275 HGB, § 4 EStG u.a.),
  • die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben für die Aufzeichnung von Sachverhalten sowie für die Aufbewahrung von Belegen, Geschäftskorrespondenzen und anderen relevanten Unterlagen erforderlich ist (vgl. § 257 HGB, §§ 147 ff. AO) .

Kaufleute wie Nichtkaufleute sind den Bestimmungen des BGB unterworfen. Für einen Kaufmann im Sinne des HGB gelten jedoch zusätzlich die Rechte und Pflichten des HGB, während für Nicht-Kaufleute nur wenige Vorschriften des HGB anwendbar sind.
So bestehen für Kaufleute besondere Rechte und Pflichten bezüglich seiner Geschäftsführung, insbesondere die Notwendigkeit von Buchführung, Bilanzierung und dem Führen einer Firma.
Weiterhin enthält das HGB besondere Regelungen zu Rechtsgeschäften, die Kaufleute miteinander oder mit Dritten treffen (siehe "Viertes Buch" des HGB).

Verlust der Kaufmannseigenschaft
Die Kaufmannseigenschaft erlischt bei Ist-Kaufleuten mit Aufgabe des Gewerbebetriebs, nicht jedoch automatisch durch Löschung im Handelsregister!
Ein Kann-Kaufmann bzw. Form-Kaufmann hingegen verliert die Kaufmannseigenschaft mit Löschung aus dem Handelsregister.