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Kaufmann
ist im Wirtschaftsleben jeder, der ein
Handelsgewerbe nach
kaufmännischer Art führt und daher nach
handelsrechtlichen Vorschriften (vgl. §1
HGB)
verpflichtet ist, dieses Gewerbe im
Handelsregister einzutragen (Istkaufmann) oder
diese Eintragung gem. § 2 HGB auf
Antrag bewirkt (als Kannkaufmann) oder gem. §§ 3, 6
HGB als Formkaufmann gilt.
Ein in kaufmännischer Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb ist
erforderlich, wenn Art und Umfang der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens
- die Einrichtung einer kaufmännischen
Buchführung bedingt, die nach den
einschlägigen handels- und steuerrechtlichen
Normen organisiert und professionell werden muss
(vgl. § 238 HGB, §§ 140, 141
AO),
- die Durchführung von Inventuren,
das Erstellen von Inventaren
und Bilanzen nach handels- und
steuerrechtlichen Vorgaben zur Befriedigung der
Informationsinteressen interner und externer
Adressaten notwendig ist (vgl. §§ 242
ff. HGB),
- die Ermittlung des wirtschaftlichen
Erfolgs aus der Tätigkeit des
Unternehmens nach handels- bzw. steuerrechtlich
bestimmten Verfahren durchzuführen ist (vgl.
§§ 242, 275 HGB, § 4
EStG u.a.),
- die Einhaltung der handels- und
steuerrechtlichen Vorgaben für die
Aufzeichnung von Sachverhalten sowie
für die Aufbewahrung von
Belegen, Geschäftskorrespondenzen und anderen
relevanten Unterlagen erforderlich ist (vgl.
§ 257 HGB, §§ 147 ff. AO) .
Kaufleute wie
Nichtkaufleute sind den Bestimmungen des
BGB
unterworfen. Für einen Kaufmann im Sinne des HGB
gelten jedoch zusätzlich die Rechte und Pflichten
des HGB, während für Nicht-Kaufleute nur wenige Vorschriften des
HGB anwendbar sind. So bestehen für Kaufleute besondere Rechte
und Pflichten bezüglich seiner Geschäftsführung, insbesondere die
Notwendigkeit von Buchführung, Bilanzierung und dem Führen einer
Firma. Weiterhin enthält das HGB besondere Regelungen zu
Rechtsgeschäften, die Kaufleute miteinander oder mit
Dritten treffen (siehe "Viertes Buch" des HGB).
Verlust der Kaufmannseigenschaft Die
Kaufmannseigenschaft erlischt bei Ist-Kaufleuten
mit Aufgabe des Gewerbebetriebs, nicht jedoch automatisch durch
Löschung im Handelsregister! Ein Kann-Kaufmann
bzw. Form-Kaufmann hingegen verliert die
Kaufmannseigenschaft mit Löschung aus dem Handelsregister.
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