Handelsregister Weiter Zurück Schließen

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis der kaufmännischen Unternehmen.

In Deutschland wird dieses Verzeichnis vom Registergericht des zuständigen Amtsgerichtes geführt.

Das Handelsregister soll den Interessierten Einblick in die rechtlichen und z. T. auch wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens geben.

  • Gliederung des Handelsregisters

Das Handelsregister besteht aus der Abteilung A (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften), der Abteilung B (für Kapitalgesellschaften) und einem besonderen Register für die Eintragung von Genossenschaften und Partnerschaften.

  • Anmeldung zur Eintragung

Die Anmeldung der Firma zur Eintragung in das Handelsregister und die Zeichnung des Inhabers bzw. der Gesellschafter muss notariell beglaubigt sein.

Die Anmeldung zur Eintragung kann auch von Amts wegen erzwungen werden, z. B. im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

  • Inhalt der Eintragung

Eingetragen werden:
  - Firmenbezeichnung,
  - Name des Inhabers bzw. Namen der Gesellschafter oder der Geschäftsführer,
  - Ort der Niederlassung,
  - Gegenstand des Unternehmens,
  - Prokura-Erteilung bzw. Löschung einer Prokura,
  - Konkurseröffnung bzw. Liquidation,
  - Höhe des gezeichneten Kapitals bei Kapitalgesellschaften und bei Kommanditisten.

Wichtig:
Das Handelsregister hat eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion zu erfüllen (negative/positive Publizität). Es ist daher jedermann möglich, ohne Begründung, aber gegen Zahlung einer Gebühr einen Ausdruck über eine Eintragung anzufordern (vgl. § 9 Abs. 1 HGB). Der Richtigkeit der Angaben ist zu vertrauen. Nicht eingetragene Tatsachen gelten als nicht bekannt!

Siehe auch: Unternehmensregister.