Konzern Weiter Zurück Schließen

Unter einem Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen zu verstehen, die rechtlich selbständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbständigkeit jedoch zugunsten einer einheitlichen Leitung des Gesamtverbundes der Unternehmen, abgeben.

Der Zusammenschluss kann auf Basis eines Beherrschungsvertrags (Vertragskonzern) oder auf einer gegebenen Mehrheitsbeteiligung (faktischer Konzern) erfolgen

Bei Konzernen wird unter anderem zwischen Unterordnungskonzernen und Gleichordnungskonzernen unterschieden.

Ein Unterordnungskonzern ist dann gegeben, wenn ein Unternehmen X (in der Regel die Muttergesellschaft) ein oder mehrere andere Unternehmen Y (als Tochtergesellschaften) aufgrund der Kapital- oder Stimmenmehrheit beherrscht.
Ein derartiger Konzern ist meist nach dem Holding-Konzept organisiert. Die Holding fungiert dabei als Dachgesellschaft. Diese beteiligt sich jedoch nicht selbstständig am Markt, sondern nimmt entweder die Aufgaben eines strategischen Managements wahr (Management-Holding) oder übt das Halten der Anteile der verbundenen Unternehmen aus (Finanz-Holding).
Das operative Geschäft liegt in jedem der beiden Fälle bei den Beteiligungsgesellschaften.

Bei einem Gleichordnungskonzern werden die beteiligten Unternehmen gleichfalls unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst, es bestehen aber keine Abhängigkeiten im Sinne von Über- oder Unterordnung.

Hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit kann zwischen organischen Konzernen (mit Unternehmen der gleichen Branche) und anorganischen Konzernen (mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen) unterschieden werden.


Siehe auch: Unternehmenszusammschlüsse.