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Beteiligungen sind
gesellschaftsrechtlich bestimmte
Anteile von
Privatpersonen und Gesellschaften am
Vermögen/Kapital anderer
Unternehmen. Der Charakter
einer Beteiligung und die sich daraus ergebenden
Handlungs- und Einflussmöglichkeiten hängen von der
Rechtsform des Unternehmens ab.
Motive für
Beteiligungen:
- Kapitalmäßige Interessen
(Erzielen einer Rendite, die höher ist als das
Niveau der marktüblichen Ertragszinsen aus Guthaben
bei Kreditinstituten).
- Ausübung eines
wirtschaftlichen Einflusses auf das betreffende
Unternehmen.
- Aufbau und Sicherung einer
eigenen wirtschaftlichen Existenz durch eine "tätige
Beteiligung", zum Beispiel im Zusammenhang mit
"Unternehmernachfolge".
- Stärkung der
Eigenkapitalbasis über den Weg der Aufnahme von
Einlagen von Beteiligungsgesellschaften mit dem Ziel
"Verbesserung der Kreditwürdigkeit" ("Mezzanine-Kapital").
Siehe auch:
Beteiligungsfinanzierung.
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