Beteiligung Weiter Zurück Schließen

Beteiligungen sind gesellschaftsrechtlich bestimmte Anteile von Privatpersonen und Gesellschaften am Vermögen/Kapital anderer Unternehmen. Der Charakter einer Beteiligung und die sich daraus ergebenden Handlungs- und Einflussmöglichkeiten hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab.


Motive für Beteiligungen:
  • Kapitalmäßige Interessen (Erzielen einer Rendite, die höher ist als das Niveau der marktüblichen Ertragszinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten).
  • Ausübung eines wirtschaftlichen Einflusses auf das betreffende Unternehmen.
  • Aufbau und Sicherung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz durch eine "tätige Beteiligung", zum Beispiel im Zusammenhang mit "Unternehmernachfolge".
  • Stärkung der Eigenkapitalbasis über den Weg der Aufnahme von Einlagen von Beteiligungsgesellschaften mit dem Ziel "Verbesserung der Kreditwürdigkeit" ("Mezzanine-Kapital").
Siehe auch: Beteiligungsfinanzierung.