Kosten, wertmäßige Weiter Zurück Schließen

Wertmäßige Kosten sind die Gesamtkosten, die bei der kostenrechnerischen Vorbereitung von Entscheidungen zur Steuerung des Betriebsprozesses Berücksichtigung finden müssen, da sie die substanzseitige Kapitalerhaltung sichern sollen.

Wertmäßige Kosten berücksichtigen Preisschwankungen auf Beschaffungs- bzw. Absatzmärkten und auch jenen Werteverzehr, für den aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder fehlender Zahlungswirksamkeit keine pagatorischen Kosten ermittelt werden können.

Bezieht man die detaillierten Aussagen zu kalkulatorischen sowie zu pagatorischen Kosten in die Abgrenzung von Aufwand und Kosten mit ein, dann gilt Folgendes: