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Wertmäßige Kosten sind die
Gesamtkosten, die bei der
kostenrechnerischen Vorbereitung von Entscheidungen zur Steuerung
des Betriebsprozesses Berücksichtigung finden müssen, da sie die
substanzseitige Kapitalerhaltung sichern sollen.
Wertmäßige Kosten berücksichtigen Preisschwankungen
auf Beschaffungs- bzw. Absatzmärkten und auch jenen Werteverzehr,
für den aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder fehlender
Zahlungswirksamkeit keine pagatorischen Kosten ermittelt werden
können.
Bezieht man die detaillierten Aussagen zu
kalkulatorischen sowie zu pagatorischen Kosten in die
Abgrenzung von Aufwand und Kosten mit ein, dann gilt
Folgendes:
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