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Kosten
sind der in Geld bewertete
Verzehr an
Inputgütern, die zum Zwecke der Erstellung und
marktlichen Verwertung der betrieblichen
Leistung sowie für die
Erhaltung und Erneuerung der hierfür notwendigen
Kapazität des
betreffenden Unternehmens eingesetzt und verbraucht
werden.
Aus dieser
Begriffsbestimmung soll entnommen werden, dass der
Kostenbegriff drei wichtige Komponenten enthält:
Es handelt sich
- um einen
mengenmäßigen Verzehr von
Sachgütern und
Dienstleistungen, der
- in
Geld bewertet wird
und der schließlich
- durch den
Betriebsprozess bedingt ist.
Die Erfassung von
Kosten dient in der betriebswirtschaftlichen Praxis
ursächlich dem Zweck, die im eigentlichen
Betriebsprozess entstandenen Aufwendungen,
differenziert nach
Kostenarten, zu ermitteln, um sie dann
verursachungsgerecht sowohl den
Verantwortungsbereichen (=
Kostenstellen) als auch den verkaufsfähigen
Produkten (=
Kostenträger) zuzurechnen.
Kosten sind vom
Aufwand abzugrenzen.
In diesem Kontext
gliedern sich Kosten in die
Grundkosten (=
aufwandsgleiche Kosten) und in die
kalkulatorischen Kosten als Oberbegriff für
Zusatzkosten und
Anderskosten.
Kostenbegriffe:
Siehe:
Kosten-
und Leistungsrechnung.
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