Kosten Weiter Zurück Schließen

Kosten sind der in Geld bewertete Verzehr an Inputgütern, die zum Zwecke der Erstellung und marktlichen Verwertung der betrieblichen Leistung sowie für die Erhaltung und Erneuerung der hierfür notwendigen Kapazität des betreffenden Unternehmens eingesetzt und verbraucht werden.

Aus dieser Begriffsbestimmung soll entnommen werden, dass der Kostenbegriff drei wichtige Komponenten enthält:

Es handelt sich

  1. um einen mengenmäßigen Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen, der
  2. in Geld bewertet wird und der schließlich
  3. durch den Betriebsprozess bedingt ist.

Die Erfassung von Kosten dient in der betriebswirtschaftlichen Praxis ursächlich dem Zweck, die im eigentlichen Betriebsprozess entstandenen Aufwendungen, differenziert nach Kostenarten, zu ermitteln, um sie dann verursachungsgerecht sowohl den Verantwortungsbereichen (= Kostenstellen) als auch den verkaufsfähigen Produkten (= Kostenträger) zuzurechnen.

Kosten sind vom Aufwand abzugrenzen.

In diesem Kontext gliedern sich Kosten in die Grundkosten (= aufwandsgleiche Kosten) und in die kalkulatorischen Kosten als Oberbegriff für Zusatzkosten und Anderskosten.

Kostenbegriffe:

Nr. Kriterium Erscheinungsformen
1 Bezug zum Aufwand Grundkosten, kalkulatorische Kosten (Anderskosten, Zusatzkosten)
2 Bezug zu Liefer- und Leistungsprozessen Primäre Kosten (externe Beziehungen). sekundäre Kosten (intern)
3 Bezug zum Kostenträger Einzelkosten (direkt zurechenbar), Gemeinkosten (indirekt zurechenbar)
4 Bezug zur Erfassung und Verrechnung der Kosten Istkosten (tatsächlich erfasste Kosten),
Normalkosten (durchschnittlich kalkulierte Kosten),
Plankosten (Vorgabekosten),
Sollkosten (Plankosten bei Ist-Beschäftigung)
5 Bezug zur Leistungsmenge bzw. zur Beschäftigung im Betriebsprozess Fixe Kosten (Kosten der Betriebsbereitschaft),
variable Kosten (proportionale, unter- bzw. überproportionale Kosten
6 Bezug zur Eignung für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und für Entscheidungen Pagatorische Kosten (auszahlungswirksame Kosten),
Wertmäßige Kosten (repräsentieren den nicht zahlungswirksamen Werteverzehr)
7 Bezug zur zusätzlichen Leistungsausbringung Grenzkosten (Kostenzuwachs je Ausbringung einer zusätzlichen Mengeneinheit)

Siehe: Kosten- und Leistungsrechnung.