Kosten, pagatorische Weiter Zurück Schließen

Pagatorische Kosten reflektieren im Geldausdruck jenen periodenbezogenen Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung, die mit realen Auszahlungsströmen verbunden sind und die die nominale Kapitalerhaltung sichern sollen.
 
Hierunter fallen alle Grundkosten sowie alle verrechnungsverschiedenen Anderskosten bzw. Kostenarten, die in die Ermittlung der Herstellkosten, der Selbstkosten bzw. der Umsatzkosten der abgesetzten Leistung eingehen.

Es gilt somit: Pagatorische Kosten = Grundkosten + verrechnungsverschiedene Anderskosten.


Für die kostenrechnerische Vorbereitung und das Treffen von Entscheidungen zur Steuerung des Betriebsprozesses reichen die pagatorischen Kosten nicht aus.
So müssen beispielsweise bei der Ableitung von Entscheidungen zur Ermittlung kostengünstiger Bestellmengen auch sog. Fehlmengenkosten einbezogen werden oder es ist notwendig, auch Zusatzkosten in kostenrechnerische Ansätze einzubeziehen.
Diese Kosten sind aber ursächlich nicht mit Auszahlungsströmen verbunden. Statt den pagatorischen Kosten sind in diesen Fällen die wertmäßigen Kosten in die Berechnungen einzubeziehen.