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Pagatorische Kosten reflektieren
im Geldausdruck jenen periodenbezogenen Verbrauch von Gütern und
Dienstleistungen im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung
und -verwertung, die mit realen
Auszahlungsströmen
verbunden sind und die die nominale Kapitalerhaltung
sichern sollen. Hierunter fallen alle
Grundkosten
sowie alle verrechnungsverschiedenen
Anderskosten
bzw. Kostenarten, die in die Ermittlung der
Herstellkosten, der
Selbstkosten
bzw. der Umsatzkosten der abgesetzten Leistung eingehen.
Es gilt somit: Pagatorische Kosten = Grundkosten +
verrechnungsverschiedene Anderskosten.
Für die kostenrechnerische Vorbereitung und das
Treffen von Entscheidungen zur
Steuerung des Betriebsprozesses reichen die
pagatorischen Kosten nicht aus. So müssen
beispielsweise bei der Ableitung von Entscheidungen
zur Ermittlung kostengünstiger
Bestellmengen auch sog.
Fehlmengenkosten einbezogen werden oder es ist
notwendig, auch
Zusatzkosten in kostenrechnerische Ansätze
einzubeziehen. Diese Kosten sind aber ursächlich
nicht mit Auszahlungsströmen
verbunden. Statt den pagatorischen Kosten sind in
diesen Fällen die
wertmäßigen Kosten in die Berechnungen
einzubeziehen.
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