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Die Kostenreagibilität (Kostenveränderlichkeit)
R ist eine Kennzahl,
die angibt, um wie viel sich die Kosten
K prozentual ändern, wenn
sich die Ausbringungsmenge x bzw. der
Beschäftigungsgrad
bo um
einen bestimmten Betrag prozentual ändert.
Mit Hilfe der
Kennzahl "Kostenveränderlichkeit R" lassen sich folgende
fünf
Grundsituationen im Zusammenhang
Kosten K = f
(Beschäftigungsgrad bo ) bzw. Kosten
K = f ( Menge x )
eindeutig beschreiben:
Nr. |
Wert |
Erläuterung |
1 |
R = 0 |
Eine Änderung in der Leistungsausbringung
bzw. im Beschäftigungsgrad führt zu
keinerlei Änderungen bei den Kosten K.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich
hier um fixe Kosten
handelt. |
2 |
R = 1 |
Eine Änderung in der Leistungsausbringung
bzw. im Beschäftigungsgrad um p Prozent
führt zu einer Änderung bei den Kosten um
gleichfalls p Prozent. Daraus ist zu
schlussfolgern, dass es sich hier um
proportionale Kosten handelt. |
3 |
0 < R < 1 |
Eine Änderung in der Leistungsausbringung
bzw. im Beschäftigungsgrad um p1
Prozent führt zu einer Änderung bei den
Kosten um p2
Prozent, wobei p2 < p1
ist. Daraus ist zu schlussfolgern,
dass es sich hier um
unterproportionale Kosten
handelt. |
4 |
R > 1 |
Eine Änderung in der Leistungsausbringung
bzw. im Beschäftigungsgrad um p1
Prozent führt zu einer Änderung bei den
Kosten um p2
Prozent, wobei p2 > p1
ist. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es
sich hier um überproportionale
Kosten handelt. |
5 |
R < 0 |
Eine Steigerung der Leistungsausbringung
bzw. bei Erhöhung des Beschäftigungsgrades
führt dazu, dass die Kosten K
sinken. Dies ist der Fall sog.
regressiver Kosten.
Beispiel: Die Energiekosten
für das Betreiben eines Kühlraumes lassen
sich bekanntlich dadurch senken dass mehr
Kühlgut in den Raum eingelagert wird.
Ähnliches gilt für Aggregatprozesse im
Bereich der Grundstoffindustrie oder der
chemischen Industrie. |
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