Kostenreagibilität Weiter Zurück Schließen

Die Kostenreagibilität (Kostenveränderlichkeit) R ist eine Kennzahl, die angibt, um wie viel sich die Kosten K prozentual ändern, wenn sich die Ausbringungsmenge x bzw. der Beschäftigungsgrad bo um einen bestimmten Betrag prozentual ändert.


Mit Hilfe der Kennzahl "Kostenveränderlichkeit R" lassen sich folgende fünf Grundsituationen im Zusammenhang

Kosten K = f (Beschäftigungsgrad bo ) bzw. Kosten K = f ( Menge x )

eindeutig beschreiben:

Nr. Wert Erläuterung
1 R = 0 Eine Änderung in der Leistungsausbringung bzw. im Beschäftigungsgrad führt zu keinerlei Änderungen bei den Kosten K.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich hier um fixe Kosten handelt.
2 R = 1 Eine Änderung in der Leistungsausbringung bzw. im Beschäftigungsgrad um p Prozent führt zu einer Änderung bei den Kosten um gleichfalls p Prozent. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich hier um proportionale Kosten handelt.  
3 0 < R < 1 Eine Änderung in der Leistungsausbringung bzw. im Beschäftigungsgrad um p1 Prozent führt zu einer Änderung bei den Kosten um p2 Prozent, wobei p2 < p1 ist. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich hier um unterproportionale Kosten handelt.  
4 R > 1 Eine Änderung in der Leistungsausbringung bzw. im Beschäftigungsgrad um p1 Prozent führt zu einer Änderung bei den Kosten um p2 Prozent, wobei p2 > p1 ist. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich hier um überproportionale Kosten handelt.
5 R < 0 Eine Steigerung der Leistungsausbringung bzw. bei Erhöhung des Beschäftigungsgrades führt dazu, dass die Kosten K sinken.
Dies ist der Fall sog. regressiver Kosten.
 
Beispiel: Die Energiekosten für das Betreiben eines Kühlraumes lassen sich bekanntlich dadurch senken dass mehr Kühlgut in den Raum eingelagert wird. Ähnliches gilt für Aggregatprozesse im Bereich der Grundstoffindustrie oder der chemischen Industrie.