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Der Kreditspielraum bestimmt jenen
Rahmen für eine weitere Aufnahme von
Fremdkapital, der sich aus der Gegenüberstellung
der
Effektiv-Verschuldung und dem
Netto-Cashflow ergibt und durch den
dynamischen Verschuldungsgrad bzw. die
theoretische Tilgungsdauer ausgedrückt wird:
In der Praxis geht man davon aus, dass für eine
weitere Aufnahme von Fremdkapital dann noch ein
Spielraum besteht, wenn die theoretische
Tilgungsdauer kleiner einem Wert von 3,5
Jahren ist. Setzt man diesen Grenzwert an,
dann lässt sich der Spielraum für eine zusätzliche
Aufnahme von Fremdkapital (Symbol ΔFK)
wie folgt berechnen:
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