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Das in der
Bilanz auf der
Passiv-Seite ausgewiesene Fremdkapital
repräsentiert - aus der Sicht der Mittelherkunft -
die Gesamtheit jener Mittel, die dem
Unternehmen von
externen Kapitalgebern (= Gläubiger)
zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wurden
(siehe
Fremdfinanzierung).
Nach Ablauf der Frist
sind die dadurch begründeten
Schulden zu
begleichen, sei es durch Rückzahlung mit
Zinsen (bei
aufgenommenen Darlehen),
sei es durch Bezahlung von Rechnungen (beim
Lieferantenkredit und dgl.) oder durch
entgeltliche Begleichung anderer Ansprüche (z. B.
Pensionszahlungen aus Verpflichtungen der
betrieblichen
Altersversorgung).
Seinem Inhalt nach
werden beim Fremdkapital unterschieden:
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Rückstellungen (für zu begleichende
Verbindlichkeiten, deren Höhe und/oder Zeitpunkt
der Zahlung noch ungewiss ist) und
-
Verbindlichkeiten (als Verbindlichkeiten,
die in ihrer betragsmäßigen Höhe und auch
terminlich fixiert sind).
Aus dem Fremdkapital
begründet sich nur ein Rückzahlungsanspruch (in der
Regel mit Zinsen), jedoch kein Anspruch auf
Erfolgsbeteiligung oder Mitbestimmung in der
Geschäftsführung.
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