Fremdkapital Weiter Zurück Schließen

Das in der Bilanz auf der Passiv-Seite ausgewiesene Fremdkapital repräsentiert - aus der Sicht der Mittelherkunft - die Gesamtheit jener Mittel, die dem Unternehmen von externen Kapitalgebern (= Gläubiger) zeitlich befristet zur Verfügung gestellt wurden (siehe Fremdfinanzierung).

Nach Ablauf der Frist sind die dadurch begründeten Schulden zu begleichen, sei es durch Rückzahlung mit Zinsen (bei aufgenommenen Darlehen), sei es durch Bezahlung von Rechnungen (beim Lieferantenkredit und dgl.) oder durch entgeltliche Begleichung anderer Ansprüche (z. B. Pensionszahlungen aus Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung).

Seinem Inhalt nach werden beim Fremdkapital unterschieden:

  • Rückstellungen (für zu begleichende Verbindlichkeiten, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Zahlung noch ungewiss ist) und
  • Verbindlichkeiten (als Verbindlichkeiten, die in ihrer betragsmäßigen Höhe und auch terminlich fixiert sind).

Aus dem Fremdkapital begründet sich nur ein Rückzahlungsanspruch (in der Regel mit Zinsen), jedoch kein Anspruch auf Erfolgsbeteiligung oder Mitbestimmung in der Geschäftsführung.