Kreditwürdigkeit Weiter Zurück Schließen

Unter Kreditwürdigkeit ist - im hier betrachteten Kontext -  die Bewertung der Fähigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens (als potenzielle Kreditnehmer) zu verstehen, einen aufgenommenen Kredit zu den vereinbarten Konditionen
a) zurückzahlen zu können (Bewertung der wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und auch
b) zurückzahlen zu wollen (Bewertung der Rückzahlungswilligkeit).

Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers zielt darauf ab, festzustellen, wie hoch das Risiko ist, dass der Antragsteller nicht fähig ist, einen möglicherweise zu gewährenden Kredit ohne jede Leistungsstörung zurückzuzahlen.

Als derartige Risiken werden angesehen:

  • das Verlustrisiko (der Kreditbetrag und/oder die Zinsen können nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt werden),
  • das Liquiditätsrisiko (der Kreditbetrag und/oder die Zinsen werden nicht zu den fälligen Terminen zurückgezahlt),
  • das Sicherheitsrisiko (die vom Kreditnehmer benannten bzw. gewährten Sicherheiten verlieren ihren Wert oder wurden in ihrem Wert zu hoch eingeschätzt),
  • das Zinsrisiko (die Zinsen für die Refinanzierung des Festzinskredits können höher ausfallen als die dem Kreditnehmer gewährten Zinskonditionen),
  • das Geldwertrisiko (der zurückgezahlte Kreditbetrag repräsentiert infolge von Geldentwertungen weniger Kaufkraft),
  • das Währungsrisiko (der in einer Fremdwährung vergebene und in Euro zurückgezahlte Kredit weist infolge sinkender Fremdwährungskurse einen geringeren Betrag aus als der Euro-Gegenwert des einst gewährten Kreditbetrages).
Hieraus wird deutlich, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung um so gewissenhafter und gründlicher gemacht werden muss, je größer die beantragte Kredithöhe, je länger die Laufzeit des Kredits und je größer die erkennbaren Risiken sind.



Die traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
  • Überprüfung der Kreditfähigkeit des Antragstellers (rechtliche Verhältnisse),
  • Überprüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit (persönliche Verhältnisse),
  • Überprüfung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit (wirtschaftliche Verhältnisse).
Die Überprüfung kann auch Leistungen im Sinne einer Unternehmensberatung einschließen.

Entsprechend den neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute (Basel II, Basel III) sind Kreditwürdigkeitsprüfungen mit einem Rating zu verbinden.