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Unter Kreditwürdigkeit ist - im
hier betrachteten Kontext - die Bewertung der
Fähigkeit einer natürlichen
Person
oder eines
Unternehmens (als potenzielle Kreditnehmer) zu
verstehen, einen aufgenommenen
Kredit zu den vereinbarten Konditionen a)
zurückzahlen zu können (Bewertung der
wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und auch
b) zurückzahlen zu wollen (Bewertung der Rückzahlungswilligkeit).
Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des
Antragstellers zielt darauf ab, festzustellen, wie
hoch das
Risiko ist, dass der Antragsteller nicht fähig
ist, einen möglicherweise zu gewährenden Kredit ohne
jede Leistungsstörung zurückzuzahlen.
Als
derartige Risiken werden angesehen:
- das Verlustrisiko (der Kreditbetrag und/oder
die Zinsen können nicht oder nur zum Teil
zurückgezahlt werden),
- das Liquiditätsrisiko
(der Kreditbetrag und/oder die Zinsen werden nicht
zu den fälligen Terminen zurückgezahlt),
- das Sicherheitsrisiko
(die vom Kreditnehmer benannten bzw. gewährten
Sicherheiten verlieren ihren Wert oder wurden in
ihrem Wert zu hoch eingeschätzt),
- das Zinsrisiko
(die Zinsen für die Refinanzierung des
Festzinskredits können höher ausfallen als die dem
Kreditnehmer gewährten Zinskonditionen),
- das
Geldwertrisiko (der zurückgezahlte Kreditbetrag
repräsentiert infolge von Geldentwertungen weniger
Kaufkraft),
- das Währungsrisiko (der in einer
Fremdwährung vergebene und in Euro zurückgezahlte
Kredit weist infolge sinkender Fremdwährungskurse
einen geringeren Betrag aus als der Euro-Gegenwert
des einst gewährten Kreditbetrages).
Hieraus
wird deutlich, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung um
so gewissenhafter und gründlicher gemacht werden
muss, je größer die beantragte Kredithöhe, je länger
die Laufzeit des Kredits und je größer die
erkennbaren Risiken sind.
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Die traditionelle
Kreditwürdigkeitsprüfung umfasst folgende
Prüfungsbereiche:- Überprüfung der
Kreditfähigkeit des Antragstellers (rechtliche
Verhältnisse),
- Überprüfung der persönlichen
Kreditwürdigkeit (persönliche Verhältnisse),
- Überprüfung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit
(wirtschaftliche Verhältnisse).
Die Überprüfung
kann auch Leistungen im Sinne einer
Unternehmensberatung einschließen. Entsprechend
den neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute
(Basel II,
Basel III) sind
Kreditwürdigkeitsprüfungen mit einem
Rating zu
verbinden.
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