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Als Lagebericht wird jenes separate Dokument
bezeichnet, das Darstellungen zum Geschäftsverlauf
und zur wirtschaftlichen Situation des betreffenden
Unternehmens im Berichtsjahr
sowie zur weiteren Entwicklung des Unternehmens in
der Zukunft enthält. Der Lagebericht ist nicht
Bestandteil des
Jahresabschlusses,
dennoch aber für
Kapitalgesellschaften und für Konzerne gesetzlich
vorgeschrieben (vgl. § 289 und § 315
HGB).
Wesentlicher Inhalt eines Lageberichts:
- Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der
Gesellschaft (Entwicklung des Auftragseingangs und
des Umsatzes, Beschäftigungsgrad, Finanzierung, Personalentwicklung,
Rationalisierungsmaßnahmen, Marktstellung des
Unternehmens, Liquidität und
Eigenkapitalausstattung, Rentabilität u.a.m.),
- Darstellung besonderer Vorgänge nach Abschluss des
Geschäftsjahres (Kapitalerhöhungen oder
Kapitalherabsetzungen, Vertragsabschlüsse mit großer
Tragweite, Schäden, Havarien,
Beschäftigungsrückgang, Entwicklung der Marktpreise
u. a.),
- Voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens (Einschätzung der Umsatzentwicklung und
der Beschäftigung, Einschätzung der Entwicklung von
Gewinn und Liquidität u.
a.),
- Darstellungen zu Aufgaben und Projekten im
Bereich Forschung und Entwicklung
(Gesamtaufwendungen für F/E, neue
Forschungsvorhaben, Beschäftigte in F/E,
Realisierung von F/E-Projekten u. a.).
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