Lagebericht Weiter Schließen

Als Lagebericht wird jenes separate Dokument bezeichnet, das Darstellungen zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Situation des betreffenden Unternehmens im Berichtsjahr sowie zur weiteren Entwicklung des Unternehmens in der Zukunft enthält.
Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, dennoch aber für Kapitalgesellschaften und für Konzerne gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 289 und § 315 HGB).


Wesentlicher Inhalt eines Lageberichts:
  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft (Entwicklung des Auftragseingangs und des Umsatzes, Beschäftigungsgrad, Finanzierung, Personalentwicklung, Rationalisierungsmaßnahmen, Marktstellung des Unternehmens, Liquidität und Eigenkapitalausstattung, Rentabilität u.a.m.),
  • Darstellung besonderer Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres (Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, Vertragsabschlüsse mit großer Tragweite, Schäden, Havarien, Beschäftigungsrückgang, Entwicklung der Marktpreise u. a.),
  • Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens (Einschätzung der Umsatzentwicklung und der Beschäftigung, Einschätzung der Entwicklung von Gewinn und Liquidität u. a.),
  • Darstellungen zu Aufgaben und Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung (Gesamtaufwendungen für F/E, neue Forschungsvorhaben, Beschäftigte in F/E, Realisierung von F/E-Projekten u. a.).