Die Kapitalgesellschaft ist eine
Rechtsform
von Unternehmen, die im Gegensatz zu
Einzelunternehmen bzw. zu
Personengesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit (= juristische
Person) besitzt und bei der die Gründung und die Existenz der
Gesellschaft
unabhängig vom Mitgliederbestand bzw. von den Anteilseignern ist.
Die Mitglieder der Gesellschaft können, müssen aber nicht im
Managementprozess des Unternehmens mitwirken, da
Kapitalgesellschaften nach dem Prinzip der
Drittorganschaft durch
damit beauftragte Geschäftsführer bzw.
Vorstände geführt und nach
außen vertreten werden können.