Kapitalgesellschaft Weiter Zurück Schließen

Die Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsform von Unternehmen, die im Gegensatz zu Einzelunternehmen bzw. zu Personengesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit (= juristische Person) besitzt und bei der die Gründung und die Existenz der Gesellschaft unabhängig vom Mitgliederbestand bzw. von den Anteilseignern ist.

Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Die Mitglieder der Gesellschaft können, müssen aber nicht im Managementprozess des Unternehmens mitwirken, da Kapitalgesellschaften nach dem Prinzip der Drittorganschaft durch damit beauftragte Geschäftsführer bzw. Vorstände geführt und nach außen vertreten werden können.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).