Liberierung Weiter Zurück Schließen

Unter Liberierung ist die Verpflichtung des Gesellschafters zu verstehen, den von ihm übernommenen Anteil am Grundkapital (bei der Aktiengesellschaft) bzw. am Stammkapital (bei der GmbH) tatsächlich als Einlage aufzubringen.

Siehe auch § 272 Abs. 1 HGB.