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Stammkapital, Stammeinlage |
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Unter Stammkapital ist der
abstrakte Gegenwert der in der Satzung einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
festgelegten Summe aller Stammeinlagen
zu verstehen. Das Stammkapital ist in der Bilanz
auf der Passiv-Seite als "gezeichnetes
Kapital" (= Nominal- bzw. Nennkapital)
auszuweisen. Die Mindestgröße des Stammkapitals
einer GmbH beträgt in Deutschland 25.000,00
EUR (in Österreich 35.000,00 EUR und in der
Schweiz 20.000,00 CHF).
Als
Stammeinlage wird die von einem
Gesellschafter einer GmbH zu erbringende Einlage an
Geld oder geldwerten Wirtschaftsgütern (Sachgüter,
Patente u. a.) bezeichnet. In der Höhe dieser
Stammeinlage wird der Anteil dieses Gesellschafters
am Stammkapital der Gesellschaft (= haftendes
Eigenkapital) ausgewiesen. Die Höhe dieser
Stammeinlage muss in Deutschland mindestens
100,00 EUR (in Österreich mindestens 70,00
EUR und in der Schweiz mindestens 1.000,00 CHF)
betragen.
Andere Regelungen gibt bei der
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
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