Stammkapital, Stammeinlage Weiter Zurück Schließen

Unter Stammkapital ist der abstrakte Gegenwert der in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) festgelegten Summe aller Stammeinlagen zu verstehen.
Das Stammkapital ist in der Bilanz auf der Passiv-Seite als "gezeichnetes Kapital" (= Nominal- bzw. Nennkapital) auszuweisen.
Die Mindestgröße des Stammkapitals einer GmbH beträgt in Deutschland 25.000,00 EUR (in Österreich 35.000,00 EUR und in der Schweiz 20.000,00 CHF).

Als Stammeinlage wird die von einem Gesellschafter einer GmbH zu erbringende Einlage an Geld oder geldwerten Wirtschaftsgütern (Sachgüter, Patente u. a.) bezeichnet.
In der Höhe dieser Stammeinlage wird der Anteil dieses Gesellschafters am Stammkapital der Gesellschaft (= haftendes Eigenkapital) ausgewiesen.
Die Höhe dieser Stammeinlage muss in Deutschland mindestens 100,00 EUR (in Österreich mindestens 70,00 EUR und in der Schweiz mindestens 1.000,00 CHF) betragen.

Andere Regelungen gibt bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).