Einlage Weiter Zurück Schließen

Unter einer Einlage ist das Einbringen von Vermögensgegenständen in ein Unternehmen zum Zwecke

   - der Ingangsetzung,
   - der Aufrechterhaltung, bzw.
   - der Erweiterung

des Geschäftsbetriebs des Unternehmens zu verstehen.

Einlagen werden vom Grundsatz her auf Dauer eingebracht.  Sie können

   a) in Form von Geld (Bareinlage), 
   b) in Form von Sachgütern wie Grundstücke, Immobilien, Pkw und dgl. (Sacheinlage),
   c) in Form von immateriellen Gütern wie Patente, Software und dgl. sowie auch
   d) in Form von Wertpapieren (Finanzanlagen)

getätigt werden.

Die entsprechenden Einlagen nach b) - c) müssen Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist. Grundlage für die Bewertung dieser Einlagen bilden die gültigen handelsrechtlichen Vorschriften und Wertmaßstäbe.
In der Bilanz des Unternehmens werden die Einlagen a) unter den AKTIVA als Vermögensgegenstände und b) unter den PASSIVA als - von außen in den Unternehmensprozess eingebrachtes - Eigenkapital (Nennkapital, gezeichnetes Kapital) ausgewiesen.
Einlagen begründen in jedem Falle ein Eigentumsverhältnis am betreffenden Unternehmen und damit ein - je nach konkreter Situation - gegebenes Mitspracherecht bei Entscheidungen zur Führung des Geschäftsbetriebes des Unternehmens bzw. ein Recht auf Einsichtnahme in Jahresabschlüsse und dgl.

Siehe auch: Einlagenfinanzierung, Unternehmensgründung.