Liquidation Weiter Zurück Schließen

Als Liquidation wird die gezielte Auflösung eines bestehenden Unternehmens durch Verkauf der vorhandenen Vermögensgegenstände bezeichnet.

In die Liquidation eingeschlossen sind die Abwicklung der noch laufenden Geschäftsvorgänge wie Schuldentilgung, Forderungseinzug und die Auszahlung von Verkaufserlösen an die Eigner des Unternehmens. In diesem Prozess fungiert ein Liquidator als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, der auch die Liquidationsbilanz zu erstellen hat.


Unter Liquidationswert ist der erzielbare oder der tatsächlich erzielte Veräußerungserlös für Wirtschaftsgüter in Situationen zu verstehen, in denen ein Unternehmen Vermögensgegenstände freiwillig veräußert oder im Rahmen eines Liquidationsverfahrens veräußern muss und dies unter Zeitdruck und ungeachtet der gegebenen Marktsituation geschieht.

Siehe auch: Insolvenz, Sanierung.