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Als Liquidation wird die gezielte Auflösung eines
bestehenden
Unternehmens durch Verkauf der vorhandenen
Vermögensgegenstände bezeichnet.
In die
Liquidation eingeschlossen sind die Abwicklung der
noch laufenden Geschäftsvorgänge wie
Schuldentilgung, Forderungseinzug und die Auszahlung
von Verkaufserlösen an die Eigner des Unternehmens.
In diesem Prozess fungiert ein Liquidator als
gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, der auch
die Liquidationsbilanz zu erstellen hat.
Unter Liquidationswert ist der
erzielbare oder der tatsächlich erzielte
Veräußerungserlös für Wirtschaftsgüter in
Situationen zu verstehen, in denen ein Unternehmen
Vermögensgegenstände freiwillig veräußert oder im
Rahmen eines Liquidationsverfahrens veräußern muss
und dies unter Zeitdruck und ungeachtet der
gegebenen Marktsituation geschieht.
Siehe auch:
Insolvenz,
Sanierung. |
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