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Als Mahnwesen wird der
Gesamtprozess des Auslösens von Mahnungen an einen
Schuldner, der Überprüfung der Wirksamkeit der
Mahnung und des Einleitens weiterer Schritte des
Gläubigers zu verstehen, um das Erbringen der
geschuldeten Leistung zu erwirken. Es werden
außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren
unterschieden. Das außergerichtliche
Mahnverfahren wird in der Regel in Form eines
Erinnerungsschreibens (möglichst mit
eingeschriebenem Brief) eingeleitet. Falls diese
Form der Mahnung keinen Erfolg zeigt, kann der
Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten.
Siehe auch:
Debitor,
Forderungen.
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