Mahnwesen Weiter Schließen

Als Mahnwesen wird der Gesamtprozess des Auslösens von Mahnungen an einen Schuldner, der Überprüfung der Wirksamkeit der Mahnung und des Einleitens weiterer Schritte des Gläubigers zu verstehen, um das Erbringen der geschuldeten Leistung zu erwirken.
Es werden außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren unterschieden.
Das außergerichtliche Mahnverfahren wird in der Regel in Form eines Erinnerungsschreibens (möglichst mit eingeschriebenem Brief) eingeleitet.
Falls diese Form der Mahnung keinen Erfolg zeigt, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.


Siehe auch: Debitor, Forderungen.