Schuldner Weiter Zurück Schließen

Schuldner sind gem.§ 241 BGB natürliche oder juristische Personen, die einem Gläubiger infolge des durch einen Vertrag begründeten Schuldverhältnisses zur Erfüllung einer versprochenen Leistung verpflichtet sind.

In der Regel bezieht sich die Schuld auf die Bezahlung des Kaufpreises für ein vom Gläubiger erworbenes Wirtschaftsgut, auf die Rückzahlung eines vom Gläubiger gewährten Darlehens und dgl.

Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schuldner seinem Gläubiger gegenüber die jeweils geschuldete Leistung erbracht hat.



Siehe auch: Schuldrecht.