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Schuldner sind gem.§ 241
BGB natürliche oder juristische
Personen,
die einem
Gläubiger infolge des durch einen
Vertrag
begründeten Schuldverhältnisses zur Erfüllung einer
versprochenen Leistung verpflichtet sind.
In
der Regel bezieht sich die Schuld auf die Bezahlung
des Kaufpreises für ein vom Gläubiger erworbenes
Wirtschaftsgut, auf die Rückzahlung eines vom
Gläubiger gewährten Darlehens und dgl.
Das
Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schuldner seinem
Gläubiger gegenüber die jeweils geschuldete Leistung
erbracht hat.
Siehe auch:
Schuldrecht. |
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