Forderungen sind
Bestandteil des monetären
Umlaufvermögens
und daher auf der Aktiv-Seite der
Bilanz auszuweisen.
Forderungen sind zum
Nennwert
zu bewerten. Falls für bestimmte Forderungen am
Abschluss-Stichtag ein niedrigerer Wert beizulegen
ist, um dem
Niederstwertprinzip zu entsprechen, muss eine
Berichtigung als
Einzel- oder
Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.