Forderungen Weiter Zurück Schließen

Eine Forderung ist - im juristischen Sinne - das Recht eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf Erfüllung einer vereinbarten Leistung.

Im betriebswirtschaftlichen Aktionsrahmen sind Forderungen Ansprüche auf Geldzahlungen aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen, Einlagen bei Banken, Beteiligungsrechte u. a.

Forderungen sind Bestandteil des monetären Umlaufvermögens und daher auf der Aktiv-Seite der Bilanz auszuweisen.

Forderungen sind zum Nennwert zu bewerten. Falls für bestimmte Forderungen am Abschluss-Stichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist, um dem Niederstwertprinzip zu entsprechen, muss eine Berichtigung als Einzel- oder Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.

Siehe auch: Forderungen aLuL, sonstige Forderungen, uneinbringliche Forderungen, zweifelhafte Forderungen