Eine Forderung
ist - im juristischen Sinne - das Recht eines
Gläubigers
gegenüber einem
Schuldner auf Erfüllung einer vereinbarten
Leistung.
Im
betriebswirtschaftlichen Aktionsrahmen sind
Forderungen Ansprüche auf Geldzahlungen aufgrund von
Lieferungen und
sonstigen Leistungen,
Einlagen bei Banken,
Beteiligungsrechte
u. a.
Forderungen sind
Bestandteil des monetären
Umlaufvermögens
und daher auf der Aktiv-Seite der
Bilanz auszuweisen.
Forderungen sind zum
Nennwert
zu bewerten. Falls für bestimmte Forderungen am
Abschluss-Stichtag ein niedrigerer Wert beizulegen
ist, um dem
Niederstwertprinzip zu entsprechen, muss eine
Berichtigung als
Einzel- oder
Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden.
Siehe auch:
Forderungen aLuL,
sonstige Forderungen,
uneinbringliche Forderungen,
zweifelhafte Forderungen
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