Materialgemeinkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Materialgemeinkosten sind jene - im Geldausdruck erfassten und bewerteten - Aufwendungen für die Materialbeschaffung, -lagerung und -disposition zu verstehen, die einem herzustellenden Produkt bzw. einem zu realisierenden Auftrag (als Kostenträger) nur indirekt, unter Anwendung von Verfahren einer möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugerechnet werden können.

Als derartige Aufwendungen - bezogen auf die Kostenstelle "Materialwirtschaft" des Unternehmens - sind zu nennen:
  • Verbrauch an Hilfs- und Betriebsstoffen,
  • Gehälter, Hilfslöhne und Sozialabgaben im Materialbereich,
  • kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen im Materialbereich,
  • Energiekosten, Lagerkosten und dgl. mehr.
Bei der Kalkulation von Kosten und Preisen einzelner Produkte bzw. einzelner Aufträge werden die Materialgemeinkosten in der Regel den Materialeinzelkosten über entsprechende Zuschlagssätze zugeschlagen (siehe Zuschlagskalkulation).


Siehe auch: Materialkosten.