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Unter Materialgemeinkosten sind jene
- im Geldausdruck erfassten und bewerteten -
Aufwendungen für die Materialbeschaffung, -lagerung
und -disposition zu verstehen, die einem
herzustellenden Produkt bzw. einem zu realisierenden
Auftrag (als Kostenträger) nur
indirekt,
unter Anwendung von Verfahren einer möglichst
verursachungsgerechten Kostenverteilung zugerechnet
werden können.
Als derartige Aufwendungen -
bezogen auf die
Kostenstelle "Materialwirtschaft" des
Unternehmens - sind zu nennen:
- Verbrauch an
Hilfs- und Betriebsstoffen,
- Gehälter, Hilfslöhne
und Sozialabgaben im Materialbereich,
- kalkulatorische Abschreibungen
und kalkulatorische Zinsen im Materialbereich,
- Energiekosten,
Lagerkosten und dgl. mehr.
Bei der
Kalkulation von Kosten und Preisen einzelner
Produkte bzw. einzelner Aufträge werden die
Materialgemeinkosten in der Regel den
Materialeinzelkosten über entsprechende
Zuschlagssätze zugeschlagen (siehe
Zuschlagskalkulation).
Siehe auch:
Materialkosten. |
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