Zuschlagssatz Weiter Zurück Schließen

Als Zuschlagssatz bezeichnet man in der Kosten- und Leistungsrechnung einen in Prozent ausgedrückten Multiplikator, mit dessen Hilfe indirekt zu rechnende Gemeinkosten möglichst verursachungsgerecht auf Kostenstellen bzw. Kostenträger verteilt werden können (siehe Grafik).


Siehe auch: BAB I, Kalkulationsverfahren.