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Unter Materialeinzelkosten sind
jene - im Geldausdruck erfassten und bewerteten -
Materialaufwendungen zu verstehen, die einem
herzustellenden
Produkt
bzw. einem zu realisierenden
Auftrag
(als
Kostenträger) direkt
zugerechnet werden können.
Als derartige
Aufwendungen sind zu nennen:
Siehe auch:
Materialgemeinkosten,
Materialkosten. |
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