Materialeinzelkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Materialeinzelkosten sind jene - im Geldausdruck erfassten und bewerteten - Materialaufwendungen zu verstehen, die einem herzustellenden Produkt bzw. einem zu realisierenden Auftrag (als Kostenträger) direkt zugerechnet werden können.

Als derartige Aufwendungen sind zu nennen:

Siehe auch: Materialgemeinkosten, Materialkosten.