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Als Nennwert (auch Nominalwert)
bezeichnet man einen Geldbetrag, der auf
Wertpapierurkunden (z. B. einer
Aktie)
aufgedruckt ist. Bei Fälligkeit ist dieser
Geldbetrag vom Herausgeber des Wertpapiers, dem
Emittenten, auszubezahlen. Der Nennwert weicht
bei Aktien häufig stark vom Kurs- bzw.
Marktwert des
Wertpapiers ab.
Nennbetragsaktien müssen nach
§ ( Abs. 2
AktG auf mindestens
einen Euro lauten.
Bei Zahlungsmitteln gibt der Nennwert - als
Kombination eines Zahlenwertes und einer
Währungseinheit - an, welchen gesetzlichen Wert das
Zahlungsmittel einer Währung entsprechend ihrer
Stückelung hat.
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