Nennwert Weiter Zurück Schließen

Als Nennwert (auch Nominalwert) bezeichnet man einen Geldbetrag, der auf Wertpapierurkunden (z. B. einer Aktie) aufgedruckt ist. Bei Fälligkeit ist dieser Geldbetrag vom Herausgeber des Wertpapiers, dem Emittenten, auszubezahlen.
Der Nennwert weicht bei Aktien häufig stark vom Kurs- bzw. Marktwert des Wertpapiers ab.

Nennbetragsaktien müssen nach § ( Abs. 2 AktG auf mindestens einen Euro lauten.

Bei Zahlungsmitteln gibt der Nennwert - als Kombination eines Zahlenwertes und einer Währungseinheit - an, welchen gesetzlichen Wert das Zahlungsmittel einer Währung entsprechend ihrer Stückelung hat.