|
|
|
|
Wertpapiere sind Urkunden, in denen
ein privates Recht verbrieft ist, und zwar derart,
dass der Besitz der Urkunde erforderlich ist, um das
Recht geltend zu machen.
Wertpapiere können
folgende Rechte verkörpern:
- Forderungsrechte:
Geldforderung aus Sparbuch, Anleihe
- Beteiligungsrechte: Stimmrechte und/oder
Vermögensrechte, (Aktien),
- Sachenrechte: Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem
Grundstück),
- Optionenrechte: Optionsschein.
Zu den Wertpapieren des Umlaufvermögens gehören
vor allem: Anteile an verbundenen Unternehmen, die
vorübergehend gehalten werden, sonstige Wertpapiere
wie Schatzwechsel, Finanzwechsel und dgl.
Wertpapiere sind zu
Anschaffungskosten zu bewerten.
|
|
|