Wertpapiere Weiter Zurück Schließen

Wertpapiere sind Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft ist, und zwar derart, dass der Besitz der Urkunde erforderlich ist, um das Recht geltend zu machen.

Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern:
  • Forderungsrechte: Geldforderung aus Sparbuch, Anleihe
  • Beteiligungsrechte: Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Aktien),
  • Sachenrechte: Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück),
  • Optionenrechte: Optionsschein.
Zu den Wertpapieren des Umlaufvermögens gehören vor allem: Anteile an verbundenen Unternehmen, die vorübergehend gehalten werden, sonstige Wertpapiere wie Schatzwechsel, Finanzwechsel und dgl.

Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten zu bewerten.