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Personenkonten sind Konten der
Kontokorrentbuchhaltung im System der
doppelten Buchführung. Ihre Einrichtung ist
erforderlich, weil aus den
Bestandskonten "Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen" sowie "Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen" nicht zu ersehen ist, wie hoch
Forderungen gegenüber den einzelnen Kunden (=
Debitoren)
bzw. wie hoch Verbindlichkeiten gegenüber den
einzelnen Lieferanten (=
Kreditoren) sind. Personenkonten dienen
demzufolge vor allem der Überwachung des
Zahlungsverkehrs (Offene-Posten-Buchhaltung).
In einem Kundenkonto werden
realisierte Lieferungen und Leistungen links (im
Soll) eingetragen, während eingegangene Zahlungen
sowie gewährte Gutschriften und Nachlässe rechts (im
Haben) notiert werden. Die summarische Darstellung
der Kundenkonten erfolgt im Sachkonto Forderungen
aLuL.
Bei einem Lieferantenkonto
werden die erhaltenen Lieferungen und Leistungen im
Haben notiert, während die Bezahlung der erhaltenen
Güter sowie erhaltene Gutschriften und Nachlässe im
Soll gebucht werden. Die summarische Darstellung der
Lieferantenkonten erfolgt im Sachkonto
Verbindlichkeiten aLuL. Siehe:
Buchungsregeln. |
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