Personenkonten Weiter Zurück Schließen

Personenkonten sind Konten der Kontokorrentbuchhaltung im System der doppelten Buchführung. Ihre Einrichtung ist erforderlich, weil aus den Bestandskonten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" sowie "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" nicht zu ersehen ist, wie hoch Forderungen gegenüber den einzelnen Kunden (= Debitoren) bzw. wie hoch Verbindlichkeiten gegenüber den einzelnen Lieferanten (= Kreditoren) sind.
Personenkonten dienen demzufolge vor allem der Überwachung des Zahlungsverkehrs (Offene-Posten-Buchhaltung).



In einem Kundenkonto werden realisierte Lieferungen und Leistungen links (im Soll) eingetragen, während eingegangene Zahlungen sowie gewährte Gutschriften und Nachlässe rechts (im Haben) notiert werden. Die summarische Darstellung der Kundenkonten erfolgt im Sachkonto Forderungen aLuL.

Bei einem Lieferantenkonto werden die erhaltenen Lieferungen und Leistungen im Haben notiert, während die Bezahlung der erhaltenen Güter sowie erhaltene Gutschriften und Nachlässe im Soll gebucht werden. Die summarische Darstellung der Lieferantenkonten erfolgt im Sachkonto Verbindlichkeiten aLuL.
 
Siehe: Buchungsregeln.