|
|
|
|
Der Terminus "Personenunternehmen" wird in der
Fachliteratur als zusammenfassender Begriff für
in Abgrenzung vor allem zu
Kapitalgesellschaften
genutzt.
Es sind dies jene Unternehmen, deren Art
und Zweck der Errichtung auf natürliche
Personen als
Gesellschafter abgestellt ist, die für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar
persönlich und unbeschränkt haften.
|
|
|