Personenunternehmen Weiter Zurück Schließen

Der Terminus "Personenunternehmen" wird in der Fachliteratur als zusammenfassender Begriff für
in Abgrenzung vor allem zu Kapitalgesellschaften genutzt.

Es sind dies jene Unternehmen, deren Art und Zweck der Errichtung auf natürliche Personen als Gesellschafter abgestellt ist, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar persönlich und unbeschränkt haften.