Preisuntergrenze Weiter Zurück Schließen

Als Preisuntergrenze bezeichnet man eine Preisfestsetzung, die aus der Sicht der Preispolitik des Unternehmens - vor allem im Hinblick auf die Kostenwirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und -verwertung - gerade noch vertretbar ist.
Ein Umsatz zu Preisuntergrenzen führt weder zu Gewinn noch zu Verlust.

In der Praxis werden verschiedene Preisuntergrenzen unterschieden, wobei vor allem eine Differenzierung zwischen erfolgsbezogenen und liquiditätsbezogenen Preisuntergrenzen sinnvoll ist.

Erfolgsbezogene Preisuntergrenzen stellen Grenzwerte für Preise dar, bei denen ein zusätzlicher Umsatz den Gewinn des Unternehmens nicht verändert. Es sind dies Preise, bei denen der produkt- oder auftragsbezogene Deckungsbeitrag als Differenz zwischen Preis und variablen Kosten den Wert Null annimmt.

Liquiditätsbezogene Preisuntergrenzen stellen demgegenüber Grenzwerte für Preise dar, bei denen die Liquidität des Unternehmens durch Annahme des mit diesem Preis fixierten Auftrages nicht nachteilig beeinflusst wird. Dies setzt voraus, dass zumindest alle mit dem Umsatz verbundenen auszahlungswirksamen Kostenpositionen wie Materialverbrauch, Löhne, Miete und dgl. durch den Preis abgedeckt werden. Demgegenüber werden nicht-auszahlungswirksame Kostenpositionen, allen voran die (kalkulatorischen) Abschreibungen, nicht in die Bestimmung der Preisuntergrenze einbezogen.

Siehe auch: Preiskalkulation.