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Als Preisuntergrenze bezeichnet man
eine Preisfestsetzung, die aus der Sicht der
Preispolitik des Unternehmens - vor allem im
Hinblick auf die Kostenwirtschaftlichkeit der
Leistungserstellung und -verwertung - gerade noch
vertretbar ist. Ein Umsatz zu Preisuntergrenzen
führt weder zu Gewinn noch zu Verlust.
In der
Praxis werden verschiedene Preisuntergrenzen
unterschieden, wobei vor allem eine Differenzierung
zwischen erfolgsbezogenen und liquiditätsbezogenen
Preisuntergrenzen sinnvoll ist.
Erfolgsbezogene Preisuntergrenzen stellen
Grenzwerte für Preise dar, bei denen ein
zusätzlicher Umsatz den Gewinn des Unternehmens
nicht verändert. Es sind dies Preise, bei denen der
produkt- oder auftragsbezogene
Deckungsbeitrag als Differenz zwischen Preis und
variablen Kosten den Wert Null annimmt.
Liquiditätsbezogene Preisuntergrenzen
stellen demgegenüber Grenzwerte für Preise dar, bei
denen die Liquidität des Unternehmens durch Annahme
des mit diesem Preis fixierten Auftrages nicht
nachteilig beeinflusst wird. Dies setzt voraus, dass
zumindest alle mit dem Umsatz verbundenen
auszahlungswirksamen Kostenpositionen wie
Materialverbrauch, Löhne, Miete und dgl. durch den
Preis abgedeckt werden. Demgegenüber werden
nicht-auszahlungswirksame Kostenpositionen, allen
voran die (kalkulatorischen) Abschreibungen, nicht
in die Bestimmung der Preisuntergrenze einbezogen.
Siehe auch:
Preiskalkulation. |
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