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Rediskontierung ist der Vorgang des
Weiterverkaufs von
Wechseln,
die bereits durch eine
Bank
diskontiert wurden, an die Zentralbank des
Landes. Wird ein Wechsel vor Fälligkeitstag an
eine Bank verkauft, dann erhält derjenige, der
diesen Wechsel besitzt und zum Kauf vorlegt, nicht
die volle, im Wechsel ausgewiesene Summe, sondern
einen abgezinsten (diskontierten) Betrag, der
entsprechend den Regelungen für Diskontkredite
berechnet wird. Da sich die Bank, die diese
Diskontierung vornimmt, wieder refinanzieren will,
kann sie im Rahmen von Rediskontierungskontingenten
den Weiterverkauf des bereits diskontierten Wechsels
an die Zentralbank betreiben.
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