Rediskontierung Weiter Zurück Schließen

Rediskontierung ist der Vorgang des Weiterverkaufs von Wechseln, die bereits durch eine Bank diskontiert wurden, an die Zentralbank des Landes.
Wird ein Wechsel vor Fälligkeitstag an eine Bank verkauft, dann erhält derjenige, der diesen Wechsel besitzt und zum Kauf vorlegt, nicht die volle, im Wechsel ausgewiesene Summe, sondern einen abgezinsten (diskontierten) Betrag, der entsprechend den Regelungen für Diskontkredite berechnet wird.
Da sich die Bank, die diese Diskontierung vornimmt, wieder refinanzieren will, kann sie im Rahmen von Rediskontierungskontingenten den Weiterverkauf des bereits diskontierten Wechsels an die Zentralbank betreiben.